Student oder Azubi: Fahrtkosten richtig absetzen . VLH

Jeder Student und Azubi kann seine Fahrtkosten zur Uni, zur berufsbildenden Schule oder zum Job von der Steuer absetzen. Entweder mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Fahrt, das ist die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt.Oder aber mit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer hin und wieder nach Hause zurück, das sind die sogenannten Reisekosten.

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